Im Gastronomiebetrieb greifen zur Eindämmung der Verbreitung des neuen Coronavirus Sars-Cov-2 umfassende Einschränkungen und Verbote. Rauchergaststätten und Shisha-Bars müssen grundsätzlich geschlossen bleiben. Bei Raucher*innen sind die Abwehrkräfte des Bronchialsystems eingeschränkt. Aus diesem Grund besteht bei Raucher*innen grundsätzlich ein erhöhtes Risiko, sich mit einer Vireninfektion anzustecken. Kneipen und Bars dürfen ebenfalls nicht für den Publikumsverkehr öffnen.
Restaurantschließungen
Um die schnell steigende Verbreitung des Coronavirus dezidiert zu bremsen, beschloss der Senat, dass auch Restaurants, Imbisse und Cafés ab dem 22. März für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben müssen. Zuvor durften diese Gaststätten unter strengen Hygienevorgaben und eingeschränkten Öffnungszeiten für Kunden geöffnet bleiben. Die Verschärfung der Maßnahmen dient dem Schutz der Bevölkerung sowie der möglichst langen Vermeidung einer Ausgangssperre. Hierzu ist die Mitwirkung aller Berliner*innen – Gaststätteninhaber*innen und -besucher*innen– unabdingbar.
Restaurant, Imbisse und Café dürfen ihre Speisen allerdings weiterhin liefern oder zur Abholung anbieten. Hierbei sind gesteigerte Hygienevorgaben zu erfüllen, die Bildung von Warteschlangen zu vermeiden sowie der hygienische Ablauf der Kaufabwicklung zu gewährleisten. Liefer- und Abholdienste bleiben unter Einhaltung dieser Vorgaben geöffnet.
Verbot touristischer Übernachtungen
Hotels und Betreiber von Ferienwohnungen dürfen keine Übernachtungen an Touristen anbieten.
Die Berliner Polizei kontrolliert, ob die Regelungen für Gastronomiebetriebe und Hotels während der Corona-Krise eingehalten werden.
Bußgeld bei Nicht-Einhaltungen
Öffnung einer gastronomischen Einrichtung über die reine Lieferung und Abholung von Speisen hinaus: 1.000 bis 10.000 Euro
Erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben nicht eingehalten: 250 bis 5.000 Euro
Touristische Übernachtung angeboten: 1.000 bis 10.000 Euro
Recent Comments